Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) Tierheilpraktiker

1. Anwendung der AGB

Die AGB regelt alle Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktiker und Kunde/Kundin als Behandlungsvertrag gem. §§ 611 Abs. 1 BGB.Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen sowie Abstriche gelten nur nach Schriftlicher Bestätigung durch uns.

2. Vertragsschluss

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der/die Kunde/Kundin das generelle Angebot des Tierheilpraktikers annimmt und sich an den Tierheilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B., wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der Tierheilpraktiker aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikt bringen können.) Der Honoraranspruch des Tierheilpraktikers bleibt hierbei für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.

3. Behandlungsvertrag

Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier erbringt der Tierheilpraktiker seine Dienste gegenüber dem Kunden. Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB. Eine über die Behandlung des Tieres hinausgehende Heilung wird nicht geschuldet. Vom Tierheilpraktiker werden überwiegend/ in der Regel Heilungsmethoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Deshalb kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Ein Heilversprechen kann nicht gegeben werden, und ist überdies gesetzlich unzulässig.

4. Haftung des Behandlers

Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen. Eine sonstige Haftung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

5.  Mitwirkung des/der Kunden/Kundin

Der Tierheilpraktiker kann den/die Kunden/Kundin nicht zu einer aktiven Mitarbeit verpflichten. Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn der/die Kunde/Kundin Beratungsinhalte sowie Behandlungen negativ bewertet, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist.

6.  Terminvereinbarungen

Termine (Telefon/Hausbesuch) werden schriftlich vereinbart. Bei Hausbesuchen kann es auf Grund unvorhersehbarer Beeinträchtigungen (insbesondere Beeinträchtigungen im Straßenverkehr, Wetterlage) zu Verzögerungen kommen. Sofern eine Telefonnummer hinterlassen/überlassen wurde, erfolgt eine unverzügliche Benachrichtigung über die Verzögerung. Kann ein Termin (Telefon/Hausbesuch) aufgrund einer Verhinderung des Tierheilpraktikers nicht wahrgenommen werden, wird ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche bestehen nicht. 

7.  Rücktritt- und Stornoklausel

Telefontermin

Bei Absage bis 7 Tage vor dem Termin, wird das Honorar für die bereits geleisteten Stunden in Rechnung gestellt.

Bei Absage innerhalb 7 Tage vor dem Termin wird das Honorar in voller Höhe in Rechnung gestellt. 

Hausbesuche

Tritt der/die Kunde/Kundin bei Ankunft des Tierheilpraktikers von dem Behandlungsvertrag zurück, oder ist nicht anzutreffen, wird das volle Honorar inkl. Fahrtkosten berechnet. 

Bei Absage bis 24h vor dem Termin wird das Honorar für die bereits geleisteten Stunden in Rechnung gestellt.

Bei Absagen innerhalb von 24h vor dem Termin wird das volle Honorar berechnet.

Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe, denen zufolge eine Leistungsfreiheit beider Seiten gemäß BGB vorgesehen ist (Unmöglichkeit Wegfall der Geschäftsgrundlage).

8.  Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind im Voraus per Überweisung zu leisten oder bar (Hausbesuche) gegen Quittung. Auf Wunsch des Kunden wird eine aufgeschlüsselte Rechnung nachgereicht. 

9.  Gesetzliche Vorschriften

Auf Grund gesetzlicher Vorschrift (§ 43 AMG i.d.F. des 4. Änderungsgesetzes zum AMG 2016) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel Tierheilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung am Tiere durch den Tierheilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe, sondern eine Verwendung ist und wird entsprechend abgerechnet. Die Anwendung der vom Kunden/ von der Kundin mitgebrachten Arzneimittel durch den Tierheilpraktiker ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt vor allem für die Anwendung verschreibungspflichtiger Medikamente. Die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den/die Kunden/Kundin für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar. Das gleiche gilt für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel sowie andere Hilfsmittel, die vom Tierheilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Kunden/von der Kundin in separaten Einkaufseinrichtungen bezogen werden. Vermittelt der Tierheilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) dann ist der Tierheilpraktiker berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen. In der Rechnung sind diese Beträge gesondert auszuweisen.

Der Tierheilpraktiker wird sich von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der Tierheilpraktiker ist aber berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Kunden/bei der Kundin eigene Honorare geltend zu machen. In den Fällen der Vermittlung von Leistungen Dritter ist der Tierheilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des/der Kunden/Kundin zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen Tierheilpraktiker und Dritten (z.B. Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt.

10.  Auskunftspflicht des Tierheilpraktikers

Der Tierheilpraktiker ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Kundendaten verpflichtet, z. B. bei meldepflichtigen Erkrankungen, bei bestimmten Diagnosen des Tieres oder auf behördliche bzw. gerichtliche Anordnung. Kontaktdaten sowie Inhalte von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen nur mit schriftlicher Bestätigung des/der Kunden/Kundin weitergeben werden. Der Tierheilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Patientenakte). Dem/der Kunden/Kundin steht eine Einsicht in diese Patientenakte nicht zu. Ferner kann der Kunde nicht verlangen, dass der Tierheilpraktiker diese Patientenakte herausgibt. Sofern der/die Kunde/Kundin eine Behandlungsakte verlangt, erstellt diese der Tierheilpraktiker kosten- und honorarpflichtig aus der Patientenakte. Sollten sich in der Patientenakte Originale befinden, werden diese der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk „Kopie“ oder „Abschrift“. Die Patientenakten werden vom Tierheilpraktiker 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Kunden vernichtet. Die Vernichtung wird nicht durchgeführt, wenn plausible Gründe dafür vorliegen, dass die Patientenakte für Beweiszwecke benötigt wird.

11. Datenschutz

Der/Die Kunde/Kundin ist damit einverstanden, dass seine/ihre persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach Bundesdatenschutzgesetz. Kontaktdaten sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen an Dritte ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung des/der Kunden/Kundin weitergegeben werden.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.

13. Erfüllungsort & Gerichtsstand

Erfüllungsort: Züsch/Bei Hausbesuchen der Wohnort des/der Kunden/Kundin

Als Gerichtsstand wird Hermeskeil vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland 

Stand Januar 2026

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